WienWahlen-Programm
Ziele der MUT-Partei (Mensch Umwelt Tierschutz) – WienWahlen-Programm kompakt:
Tierschutz
und Tierrechte:
>>
der Kampf gegen die tierquälerische Massen- und
Intensivtierhaltung (Massentierhaltung ist auch hauptverantwortlich
für den Klimawandel!)
>> die Abschaffung der Subventionen für Lebendtiertransporte
>> ein EU-weites Pelzproduktionsverbot (Pelzproduktion ist Massentierhaltung)
>> ein Importverbot für Gänsestopfleber(produkte)
>>
besserer Schutz der Fiakerpferde: Verkürzung der Arbeitszeiten,
Schattenplätze auf allen Standplätzen, Verbot von
Maulkörben, Boxenhaltung mit täglich freiem
Auslauf
Umwelt:
>> mehr Grün-, Sport- und Spielflächen für Kinder, Jugendliche und alle andere WienerInnen
>>
Förderung von alternativen Energien (Sonne, Wasser, Wind und
Biomasse)
>> Ausstieg aus der Abhängigkeit von Erdöl – nur durch den Umstieg auf andere Energieformen wird es möglich sein, Ölpest-Katastrophen wie jene im Golf von Mexico zu verhindern
>> Gentechnik in der Landwirtschaft birgt unkalkulierbare Risiken. Wir fordern ein Anbauverbot gentechnisch manipulierter Pflanzen und Organismen, da deren Auswirkungen und Risiken für das Ökosystem und damit für Umwelt und Gesundheit nicht geklärt sind
>> Verlagerung des Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel
Wirtschaft
:
>>
Regulierung der Finanzmärkte - Etablierung einer wirkungsvollen
europäischen Finanzmarktaufsicht; Strenge Regeln, Auflagen und Beschränkungen für Spekulanten - Stopp dem zerstörerischen Spekulantentum!
>> Einführung von Bankensteuer, Spekulationssteuer, Stiftungssteuer; Stopp den frivolen Großkonzernmanager-Privilegien
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Das Programm der MUT-Partei Mensch Umwelt Tierschutz befindet sich in Entwicklung.
Tierrechtspolitische Ziele der MUT-Partei kompakt und in Schlagworten:
>> der Kampf gegen die tierquälerische Nutztierhaltung, speziell gegen die Massen- und Intensivtierhaltung (Massentierhaltung ist auch hauptverantwortlich für den Klimawandel!)
>> die restlose Abschaffung der Subventionen für Lebendtiertransporte, sowie wesentlich strengere Gesetze und Auflagen bei Tiertransporten
>> das Ende des Käfigeihandels
>> ein Importstop für Pelze nach Österreich (insbesondere von Katzen- und Hundepelzen)
>> ein EU-weites Pelzproduktionsverbot (Pelzproduktion ist Massentierhaltung)
>> ein Importverbot für Gänsestopfleber(produkte) (und EU-weites Gänsestopfleber-Produktionsverbot)
>> Durchsetzung des Verbots des Singvogelfangs (ein tierquälerisches „Brauchtum“ im Salzkammergut)
>> Tierschutz soll als Staatszielbestimmung in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen werden
>> Verbesserungen der Haltungsbedingungen von Nutztieren, insbesondere
| > ein Verbot von Kastenständen für Schweine
> ein Verbot der Haltung auf einstreulosen Vollspaltenböden (Schweine und Rinder) > Verbot von schmerzhaften Eingriffen ohne Narkose und ohne Nachbehandlung der Schmerzen (Kastration bei Ferkeln, Enthornung bei Kühen, etc.) > Verbot von Tierverstümmelungen, um diese an Intensivtierhaltungssysteme anzupassen (qualvolles Schnabelkürzen bei Hühnern, Schwänzekupieren und Zähneschleifen bei Ferkeln, etc.) |
>> die Regulierung und Kontrolle der Jägerei,
| > Das Bundestierschutzgesetz muss auch für die Jagd gelten (absurderweise wird derzeit in § 3 des BTSG die Ausübung der Jagd vom Bundestierschutzgesetz ausgenommen)
> insbesondere ein Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd > Verbot der Gatterjagd, also der Jagd auf in Gefangenschaft gehaltene Tiere > Verbot des Hetzens von Tieren auf andere Tiere, auch im Rahmen der Ausübung der Jagd (z.B. Baujagd) > rigoroses Aus-dem-Verkehr-Ziehen der Waffen und Jagdberechtigungen von Jägern, die durch besondere Grausamkeit, Skrupellosigkeit und Verantwortungslosigkeit gegenüber Tier und Mensch auffällig geworden sind |
>> Kategorisches Walfangverbot: die österreichische Regierung und die EU-Kommission sollen sich für ein internationales Delphin- und Walfangverbot stark machen. Verstöße dagegen müssen konsequent geahndet werden.
>> Weitestmögliche Reduktion der Tierversuche, mit dem langfristigen Ziel, sämtliche Tierversuche durch ethisch vertretbare Alternativmethoden zu ersetzen, als Etappenschritte auf dem Weg dorthin:
| > eine umfassende Reform des völlig veralteten Tierversuchsgesetzes (von 1988!), insbesondere
> ein Verbot von Versuchen an Primaten (Affen) > Tierexperimentatoren, denen sadistische Misshandlungen der „Versuchstiere“ nachgewiesen werden, muss umgehend die Lizenz für Tierversuche entzogen werden > die Kompetenzen der Tierschutzombudsleute müssen sich auch auf Tierversuche erstrecken > die Schaffung einer professionellen Genehmigungskommission für alle Tierversuche (regelmäßige unangemeldeten Kontrollen der Tierversuchslabors sowie wissenschaftliche und ethische Evaluierung der beantragten Tierversuche) |
>> Subjektive Rechte für Tiere: Tiere gelten vor dem österreichischen Gesetz noch immer als Sachen – ein rechtlicher Anachronismus, der schleunigst behoben werden muss! Tieren – speziell dem Menschen evolutionär besonders nahe stehende wie Säuge- und Wirbeltiere – sind ehest möglich bis zu einem gewissen Grad subjektive Rechte zu verleihen. Als unverzichtbares Minimalrecht ist Tieren zumindest ein elementares Recht auf ausnahmslosen Schutz vor Folter und Misshandlung zu gewähren.
>> ein effektives Beitragen zur Führung einer öffentlichen Diskussion auf breitestmöglicher Basis über das Mensch-Tier-Verhältnis und über Tierschutz und Tierrechte
Wir informieren außerdem über:
>> die katastrophalen Auswirkungen der Agro-Industrie und insbesondere der Massen- und Intensivtierhaltung auf unsere Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft sowie auf die "3.Welt“ (Ressourcenverschwendung, Menschenrechte und Umweltschutz)
Das ausführliche, themengegliederte Tierrechtsprogramm finden Sie auf der linken Seite unter der Rubrik "Programm"
Tiertransporte
Langfristiges Ziel ist die Abschaffung der kommerziellen "Schlachtvieh-" und "Nutztiertransporte". Zur mittelfristigen Verbesserung der Bedingungen von Tiertransporten werden folgende Maßnahmen angestrebt:
- Schaffung von bundesweiten TiertransportinspektorInnen (nach dem Vorbild von Kärnten und der Steiermark).
- Einstellung der Subventionierung von Tiertransporten (sowohl sog. Schlachttiere als auch sog. Zuchttiere).
- Beschränkung der Maximaldauer von Tiertransporten auf 3 Stunden pro Tag.
- Anreizsysteme zur Nutzung nächstmöglicher Schlachthöfe.
- Transportverbot von trächtigen Tieren.
- Einrichtung einer Kleintiertransportverordnung.
Tierversuche
Grundsätzliche Linie der Tierrechtspartei ist es, Tierversuche soweit wie nur irgendwie möglich zu beschränken bzw. abzuschaffen und durch tierleidfrei Methoden zu ersetzen. Da dies realistischerweise kurz- und mittelfristig aber einfach nicht durchsetzbar ist, hat die TRP neben ihren Tierversuchsverbotsforderungen auch reformistische Forderungen auf Basis wissenschaftlicher, empirischer und tierethischer Erkenntnisse und Fakten in den politischen Diskurs einzubringen.
Haustiere
Eine strengere Definition von zulässigen Haustieren je nach Umfeld wird angestrebt. HaustierhalterInnen, deren Haustiere nicht entsprechend artgerecht gehalten werden, oder deren Haustiere Mitmenschen durch ordnungswidrige Verhaltensweisen gravierend beeinträchtigen oder gar gefährden, wird das Recht zur Haltung dieser Haustierart verwehrt. Auf jeden Fall hat aber auch der verantwortungsvolle Umgang mit dem Tier im Sinne der Interessen des Tieres wie seiner Mitwelt im Vordergrund zu stehen.
Erläuterung
Als Haustiere gehalten sollten auch nur jene Tiere werden, die laut Tierschutzgesetz als solche definiert sind. Das bedeutet ein generelles Verbot von Wildtieren als Haustiere (zumal diese an das Leben in Gefangenschaft besonders schwer zu gewöhnen sind). Bis zu dieser Umsetzung könnte als Übergangsbestimmung ein verpflichtender Sachkundenachweis zur Haltung von Wildtieren gefordert werden.
Maßnahmen
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- Verbot von Qualzuchten oder Weiterzüchtung von rassenspezifischen Merkmalen; zusätzlich Verbot des Tötens von Tieren auf Grund fehlender erwünschter Rassemerkmale (z.B. Brief- und Rassetaubenzucht).
- Verbot von Nachzucht bzw. Handel mit Jungtieren, solange vergleichbare Tierarten in Tierheimen/Tierschutzhäusern/Gnadenhöfen verfügbar sind.
- Langfristig ein Verbot der Haustierhaltung, wo sie nicht artgerecht möglich ist. Exakte Definitionen von artgerechter Haltung sind vorzunehmen (z.B. Kaninchen, Vögel - keine Käfighaltung, Mindeststandards für Käfige/Terrarien; Einzelhalteverbote), im Falle von Hunden sogar je Rasse.
- Ein verhängtes Tierhalteverbot soll (im Interesse der betroffenen Tiere) für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen gelten.
- Verbot von Kauf/Verkauf von Haustieren über das Internet, da dies dem kommerziellen Mißbrauch erfahrungsgemäß Tür und Tor öffnet
- Verbot von Versand von Haustieren per Paketdienst oder Post
- Aufhebung der Ausnahmeregelung für Katzen auf Bauernhöfen bei der Kastrationspflicht
Jagd
Inhaltsverzeichnis
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1. Tierschutz/Tierrechte und Jagd
Die Ausübung der Jagd ist derzeit nur über die Jagdgesetze der Bundesländer geregelt, in denen Tierschutz keine Rolle spielt. Zumeist ist sogar die "waidgerechte" Jagd explizit erlaubt, selbst wenn Waidgerechtigkeit kein klar definierter Begriff ist und den Interessen des Tierschutzes diametral entgegensteht. So ist es nur "waidgerecht", laufende Hasen und fliegende Vögel zu schießen, obwohl sitzende oder stehende Hasen bzw. Vögel viel leichter zu treffen und dadurch schmerzloser zu töten wären. Als Folge dieser Waidgerechtigkeit sind gut 50% der Schüsse auf diese Tiere nicht tödlich. Darüber hinaus ist die Jagd vollständig aus dem Bundestierschutzgesetz ausgenommen, und so unterliegen zum Beispiel Tierzüchtungen für die Jagd keinen Tierschutzbestimmungen.
1.1 Angestrebte Gesetzesänderungen im Detail
1.1.1 Einbeziehung der Jagd und Fischerei in das Bundesgesetz
Jagdmethoden dürfen nicht den Intentionen des Bundestierschutzgesetzes widersprechen. Bedauerlicherweise wird derzeit in § 3 (4) des Bundestierschutzgesetzes die Ausübung der Jagd und Fischerei vom Bundestierschutzgesetz ausgenommen. Dadurch können derzeit selbst Maßnahmen, die grob tierschutzwidrig sind, nicht nach dem Bundestierschutzgesetz geahndet werden. Es ist daher notwendig, diese tierquälerischen Methoden im Zusammenhang mit der Jagd im Bundestierschutzgesetz zu verbieten. Die Zuständigkeit der Tierschutzombudspersonen soll auf die Jagd ausgedehnt werden. Jäger sollen eine psychologische Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheines ablegen.
1.1.2 Verbot des Tötens von freilaufenden Hunden und Katzen
1.1.3 Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd.
Mehrere tausend Fasane, Rebhühner und Enten werden jedes Jahr in Österreich in Massentierhaltungen gezüchtet, um nur für die Jagd ausgesetzt und abgeschossen zu werden. Weitere Tiere werden für diesen Zweck in Massen aus dem Ausland, hauptsächlich aus Ungarn, importiert. Sie dienen keinem anderen Zweck als der Befriedigung des Jagdtriebs, und werden dafür unter katastrophalen und unreglementierten Bedingungen gezüchtet. Diese sinnlose Praxis soll per Gesetz nicht mehr möglich sein. Das Züchten und Importieren rein für die Jagd soll verboten werden.
1.1.4 Verbot der Gatterjagd
Bei der Gatterjagd werden Tiere für die Jagd in Gefangenschaft gehalten. Rehe und Hirsche, aber auch Wildschweine und Mufflons, werden in Gattern gezüchtet und gegen teures Geld gejagt, zum Teil sogar nachdem sie extra für die Jagd angekauft und im Gatter ausgelassen worden sind. Im Tierschutzgesetz soll diese Jagdform explizit verboten werden.
1.1.5 Verbot des Hetzens von Tieren auf andere Tiere
Die Jagdhundehaltung und –ausbildung unterliegt eigentlich dem Tierschutzgesetz, auch wenn sich das bisher nicht bis in Jägerkreise herumgesprochen hat. Bei der Jagd werden Jagdhunde auf lebende Wildtiere gehetzt. Das geschieht z.B. bei der Baujagd, bei der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten gelassen werden, um diese Tiere unter der Erde anzugreifen. Aber auch andere Tiere werden bei gewissen Jagdformen auf Wildtiere gehetzt, wie z.B. Frettchen auf Kaninchen oder Raubvögel bei der Beizjagd auf Tauben, Krähen und andere Tiere. Im Tierschutzgesetz sollen diese Praktiken, ähnlich wie Hundekämpfe, verboten werden. Das Tierschutzgesetz soll ebenfalls für Jagd und Fischerei gelten. Jede Tiernutzung - ob privat oder wirtschaftlich - muss nach diesem Bundesgesetz ausnahmslos geregelt werden!
1.1.6 Verbot der Verwendung von Bleischrot
In Ländern wie Kanada oder Dänemark ist die Jagd mit Bleischrot längst nicht mehr erlaubt. Schon seit Jahren empfehlen auch die deutschen Jagdverbände ihren Mitgliedern, auf das umweltschädliche Blei zu verzichten und auf Schrot aus Weicheisen oder Zink auszuweichen. Damit soll verhindert werden, dass Enten beim Gründeln ins Wasser gefallene Schrotkörner heraufholen und fressen. Solche Tiere sterben schlimmstenfalls an Bleivergiftung, auch der Bleigehalt des Fleisches übersteigt schnell die gesetzten Grenzwerte.
1.1.7 Jagdverbot in Nationalparks
1.1.8 Einführung einer Populations- und Schadenskontrolle als Alternative zur Jagd
Langfristig sollen Alternativen ausgearbeitet werden, die tier- und umweltfreundlicher sind, um die Jagd insgesamt abschaffen zu können. Am Beispiel des Kantons Genf in der Schweiz hat sich gezeigt, dass ein Auskommen ohne Jagd und Einführung einer Populations- und Schadenskontrolle weitgehend möglich ist. Der Gesetzestext in Genf lautet wie folgt:
2. Auf Stellungnahme einer aus Vertretern der Tier- und Naturschutzvereinigungen gebildeten Kommission hin kann der Staatsrat das Verbot aufheben, um eine Selektion und einen besseren Gesundheitszustand der Tierwelt sicherzustellen oder um schädliche Arten auszumerzen. |
(Quelle: [1])
Ein Blick auf die Jagdstatistik in Genf (siehe Weblink) zeigt, dass die in Punkt 2 beschriebene Populationskontrolle nur minimal eingesetzt werden muss. In den aktuellen Zahlen wurden nur Wildschweine und Haustauben - aber auch in weit geringerem Maße wie bei der traditionellen Jagd - geschossen. Für Österreich soll ein ähnliches Modell ausgearbeitet werden, wo allerdings die Populations-/Schadenskontrolle durch tierfreundlichere Methoden (Verhütung, physisches Abgrenzen von Nutz- gegen Wildflächen) ausgeübt wird.
1.2 Weblinks
Pelz
Im Jahr 1998 wurden in Österreich Pelzfarmen verboten und alle vorhandenen geschlossen. Auch in der Schweiz, in Italien, in Kroatien, in England, in Schottland und in Wales sind bereits derartige Verbote erlassen. In Holland und Schweden gibt es Teilverbote. Um also den Handel mit Pelz, der in Österreich nicht "produziert" werden darf, einzudämmen, müssen folgende Schritte gesetzt werden:
-
- Import- und Handelsverbot von Katzen- und Hundepelzen, allen Pelzen von Tieren, die laut Bundestierschutzgesetz als Heimtiere bezeichnet werden.
- Import und Handelsverbot von Robbenpelzen.
- Aufklärungsarbeit zur Tierquälerei für die Pelzproduktion, um den Kauf von Pelzprodukten durch gesteigertes Bewusstsein in der Bevölkerung einzuschränken.
- Absolutes Werbeverbot für Pelze.
- Deklarationspflicht aller Felle und Produkten mit Tierfell nach Tierart (geläufiger Name im deutschen Sprachraum), Herkunftsland des Felles als auch Haltungsart (bzw. Fallenfang).
- EU-weites Pelzfarmverbot fordern, mit dem Ziel letztendlich ein allgemeines Import- und Handelsverbot von Pelz in der EU zu erreichen.
- Aufzeigen des Unterschieds der Umweltbelastung bei Echtpelz und Webpelzproduktionen - Webpelz besteht zum Teil auch aus Erdöl - aber Echtpelz ist im Ressourcenverschwenden (Futtermittel der Tiere, Wasser, Entsorgung der Gülle u der Tierkörper-Wiederverwertung des Tiermehl) viel schlimmer.
Animal conscious society
Bewußtseinsbildung, Future Food, Vegetarismus, Veganismus, tiernutzungsfreie Alternativen
Förderung von Informations- und Bildungsarbeit in Tierschutz/Tierrechten
Das Projekt Tierschutz im Unterricht wird bereits seit 20 Jahren in Österreich durchgeführt. Eine zweiwöchige Ausbildung an der Pädagogischen Akademie in Graz - ausschliesslich von Spenden finanziert - ermöglicht jährlich einigen LehrerInnen die Tierschutz- und Tierrechtsinhalte an Schulen zu tragen. Alle TierschutzlehrerInnen werden aber von Spenden finanziert. Daher fordert die TRP von staatlicher Seite:
Förderung des Projekts Tierschutz im Unterricht. Das bereits vorhandene Projekt soll von den Landesschulräten doch Bewerbungen und vom Unterrichtsministerium durch ein solides Budget unterstützt werden, um flächendeckend allen Schulen Österreichs diese wichtigen Unterrichtsthemen anzubieten. Das Budget muss auch vorsehen, dass die bereits bestehenden und noch zu produzierenden Lehrmittel allen Schulen kostenlos bereitgestellt werden können.
Darüber hinaus soll im Rahmen von Tierlandschultagen bzw. Tierlandschulwochen der tatsächliche Kontakt mit Tieren fernab der Nutztierindoktrinitation auch bei Kindern aus urbanen Gegenden ein grundsätzliches Verständnis für die Bedürfnisse und Empfindungsfähigkeit unserer tierlichen Mitgeschöpfe fördern. Projektarbeiten zur Unterstützung von Gnadenhöfen könnten dabei ein geeignetes Mittel darstellen wenn zum Beispiel etwa fächerübergreifend Konzepte für eine bedürfnisgerechte Optimierung der Gehege ausgearbeitet und verwirklicht werden.
Förderung der vegetarischen und veganen Lebens- und Ernährungsweise
Aus Rücksicht und Respekt vor ethischen Entscheidungen, vor allem wenn es der Allgemeinheit in Sachen Umwelt und Gesundheit nützt, muss in der Ausbildung auf Vegetarismus und Veganismus eingegangen werden. Dies durch Aufklärung und durch ein verpflichtendes Angebot an Fleisch-Alternativen in allen Kantinen und Bildungsstätten, um Diskriminierung im Alltag weiter zurückzudrängen.
Maßnahmen
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- Förderung tierlicher Produkte aus kontrolliert biologischer Haltung
- Ermöglichung einer verlässlichen und vollwertigen vegetarisch/veganen Ernährung in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Pflegeheimen, Gefängnissen, Schulen, Kindergärten, Universitäten beim Militär und in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie etwa Menschen mit körperlicher, oder geistiger Behinderung.
- Förderung veganer/vegetarischer Initiativen und Projekte
- Förderung der Forschung und Entwicklung von veganen Alternativen zu herkömmlichen Tierprodukten
- Abschaffung sämtlicher den pflanzlichen Sektor diskriminierenden Subventionen
- Institutionelle (Schule, Universität, Gesundheitszentrum,..) Aufklärung über gesundheitliche Vor- und Nachteile einer pflanzlichen Ernährung
- Angleichung des USt-Satzes von tierlicher Milch (nur 10 %) und pflanzlichen Milchen (20 %)
- Einführung eines einheitlichen, (auf freiwilliger Basis des Herstellers angebrachten,) unabhängig geprüften und regelmäßig zu erneuernden Siegels zur Kennzeichnung veganer Speisen
- Kennzeichnung veganer Speisen auch in Restaurants, Mensen, ...
- verpflichtende Schulung von Köchen/Köchinnen betreffend vegan/vegetarische Ernährung und die Möglichkeit auch ohne Verarbeitung tierlicher Produkte die Ausbildung abzuschließen.
- Finanzierung von Forschungsprojekten zum Thema "Vegane Ernährung" an Medizinischen Universitäten und in ernährungswissenschaftlichen und biochemischen Studienrichtungen.
- Integration von wissenschaftlich fundiertem Wissen über die Vorteile und möglichen Risiken einer vegetarisch/veganen Ernährung in die Lehrpläne von Schulen (im speziellen im Bereich Ernährungslehre zB an Ausbildungseinrichtungen für Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Diätassistenz, Ernährungsberatung, an Haushaltungsschulen etc.), und die Studienpläne von Studienrichtungen wie Humanmedizin, Ernährungswissenschaft, Biologie etc.
- Das Recht für alle aus vegan-ethischen Gründen in ihrer Ausbildung und ihrer Arbeit vegan-ethisch verträgliche Alternativen geboten zu bekommen, wie z.B. Alternativen zu Tierversuchen im Studium. Es muss möglich sein, als VeganerIn ohne Nachteil alle Ausbildungen absolvieren zu können, ausser tierausbeutungsspezifische wie z.B. die Fleischerlehre.
Tierschutz & Staat
Staatspolitische Tierschutz- bzw. Tierrechtsinstitutionalisierung und BürgerInneninformation
Maßnahmen gegen das Vollzugsdefizit
Im Tierschutz herrscht ein unglaubliches Vollzugsdefizit. Wie in keiner anderen gesetzlichen Materie sehen die Exekutivbehörden Übertretungen des Kavaliersdelikte an, die nicht ernstzunehmend sind. Am 10. April 2003 wurde im Rahmen der Parlamentsenquete von ExpertInnen moniert, dass nur 1 von 5000 Übertretungen der Tierschutzgesetze geahndet werden. Im neuen Bundestierschutzgesetz sollte daher der Vollzug sichergestellt werden. Nach 2 jähriger Erfahrung mit diesem Gesetz muss mit Sorge festgestellt werden, dass die Durchsetzung der Bestimmungen nicht reibungslos funktioniert. Teilweise werden in Österreich Tierschutzgesetze nach wie vor systematisch ignoriert. Besonders beunruhigt zeigt sich die Regierung durch den Umstand, dass Verwaltungsbehörden diese Gesetzesbrüche zum Teil tolerieren oder gar fördern (wie beim Singvogelfang), zum Teil aber auch einfach ignorieren und nicht ahnden.
Das eklatanteste Beispiel dafür ist der Singvogelfang. 2005 durch das Bundesgesetz verboten, wird er bis heute unverändert weiter praktiziert, obwohl TierschutzaktivistInnen zahlreiche Übertretungen dokumentiert und angezeigt haben. Die Behörden rechtfertigen ihr Verhalten mit Aussagen wie "Tradition ist wichtiger als Tierschutz" und "Das Gesetz ist inkonsistent" bis zu "Singvogelfang ist Sache des Artenschutzes und nicht des Tierschutzes", "Singvogelausstellungen sind Privatsache und keine Veranstaltungen" und "Die Tierschutzministerin hatte für diese Verordnung nicht die Kompetenz".
Aber auch bei der Fiakerpferdehaltung, bei der Jagd, bei Tierversuchen, bei Tiertransporten, in der Nutztierhaltung, bei Tierbörsen oder Exotenausstellungen usw. werden laufend die Gesetze gebrochen und die oft eindeutig dokumentierten Gesetzesbrüche nicht geahndet. Daher sind folgende Massnahmen zu setzen:
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- Die Anzahl der Kontrollen, vor allem in der "Nutz"tierhaltung, muss von 2% pro Jahr deutlich erhöht werden.
- Tierschutzombudspersonen brauchen die Kompetenz zu Höchstgerichten zu berufen.
- Tierschutzombudspersonen dürfen nicht geschwächt werden, d.h. sie müssen auch in Verwaltungsstrafverfahren Parteienstellung haben.
- Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.
- Informationsrecht bei Verfahren nach dem Tierschutzgesetz.
Tierschutz in die Bundesverfassung
In die Bundesverfassung soll die Formulierung: „Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf” aufgenommen werden.
Tierschutz in der EU
Momentaufnahme
Die Europäische Union wird zunehmend wichtiger, was den Tierschutz innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten betrifft. Während das vorbildliche österreichische Tiertransport-Gesetz Strasse von 1995 durch die EU zu Fall gebracht worden ist, konnte, wie es scheint, das Wildtierhaltungsverbot im Zirkus von 2005 gegenüber der EU verteidigt werden. Tierschutz nimmt also einen zunehmend größeren Stellenwert in der EU ein. Auf der anderen Seite sind viele der EU-Mindestrichtlinien im Nutztierbereich deutliche Verbesserungen gegenüber den österreichischen Tierschutzstandards gewesen.
In der geplanten und zuletzt verhinderten EU-Verfassung muss Tierschutz verankert sein. Mit dem Aktionsplan Tierschutz hat die EU prinzipiell die richtige Richtung vorgegeben. Die österreichische Regierung muss diesen Aktionsplan jetzt unterstützen und wesentliche Normen hineinreklamieren bzw. darin umsetzen.
Programm:
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- Tierschutz in jede zukünftige EU-Verfassung
- EU-Aktionsplan Tierschutz umsetzen
- Strenge EU-Mindestrichtlinien für Tierschutz allgemein, aber insbesondere für Nutztiere (z.B. Rinder und Masthühner) schaffen
- Ein EU-Referenzlabor für Alternativen zu Tierversuchen etablieren
- Ein EU-Tierschutz Forschungszentrum einrichten
- Sicherstellen, dass alle zukünftigen EU-Beitrittsländer vor dem Beitritt bereits alle EU-Tierschutz Richtlinien und sonstigen Tierschutzvorgaben umgesetzt haben
- Die EU-Mitgliedsstaaten sollten aus einem EU-Budget dabei finanziell unterstützt werden, die EU-Tierschutz Richtlinien zeitgerecht umzusetzen
- Keine EU Förderungen für konventionelle Tierproduktion und ihre Werbung
Ministerium (Aut) bzw. KommissarIn (EU) für Tierschutz und Tierrechte
Etablierung eines eigenen Ministeriums für die Agenden des Tierschutzes und für die Behandlung und Förderung von Tierrechten im weitesten Sinne.
1. Ministerium für Tierschutz und Tierrechte auf nationaler Ebene, also im politischen System Österreichs respektive innerhalb der österreichischen Regierungsgremialstruktur
2. Ministerium bzw. KommissarIn für Tierschutz und Tierrechte auf EU-(Kommissions-)Ebene, also im politischen System der Europäischen Union respektive innerhalb der Europäischen Regierungsgremialstruktur
BürgerInnenrecht auf Tierschutzinformation
Derzeit gibt es im Tierschutzbereich ein enormes Informationsdefizit, das sich sehr negativ auf die politische Tierschutzarbeit auswirkt. Über Tierversuche beispielsweise ist praktisch nichts zu erfahren, die offiziellen Statistiken sind mehr oder weniger wertlos und jedenfalls nicht aussagekräftig. Aber auch die Informationen über Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzrecht sind vollkommen unzureichend. Aufgrund eines missglückten Auskunftspflichtgesetzes gibt es keine effektive Möglichkeit für BürgerInnen oder auch Tierschutzvereine Einblick in die Verfahrensabläufe zu bekommen. Der Bürger und die Bürgerin sind dabei ausschließlich auf das Wohlwollen der BehördenvertreterInnen angewiesen. Ist die Behörde nicht gewillt Informationen Preis zu geben, dann erfährt man nichts. Über etwaige Maßnahmen etwa nach einer Anzeige wegen Tierschutzübertretungen herrscht normalerweise stillschweigen.
Das Auskunftspflichtgesetz und die widersprüchliche Formulierung in der Bundesverfassung sind zu reparieren und die BürgerInnenrechte in diesem Bereich zu stärken.
Ein für KonsumentInnen klar nachvollziehbares und staatlich kontrolliertes Ratifizierungssystem über die Einhaltung von Mindeststandards bzw. zusätzlicher Tierschutzmaßnahmen bei der Produktion zusammen mit einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht dieser Klassifizierungen soll tierschutzinteressierten KonsumentInnen ein zuverlässiges Mittel zur zweifelsfreien Identifizierung von unterschiedlichen Graden der Tierfreundlichkeit bei Produkten ermöglichen.
Zusätzlich sollte eine größere Transparenz bei der Beförderung und Schlachtung von Nutztieren für die BürgerInnen herrschen. Zur Zeit gibt es zwar verschiedenste Gütesiegel (zB: AMA-Gütesiegel), die zwar über die Herkunft und die Fütterung der Nutztiere Auskunft geben, aber über die Haltung und Schlachtung der Tiere gibt es keine Information für BürgerInnen. Diese Informationen sind aber ein wichtiger Faktor, damit diverse Gütesiegel von wirklicher Gütequalität zeugen können. Einer Verschleierung der Tatsachen soll hier entgegengewirkt werden.
Fiaker
Sowohl in den Stallungen der Fiakerbetriebe als auch auf den Standplätzen der Fiaker müssen die Pferde schlimme zustände ertragen. Unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Fakten erscheinen folgende Maßnahmen nötig:
1. Fiaker zur Bundessache machen
Neben dem traditionellen Fiaker-Zentrum Wien gibt es zumindest in Graz, Innsbruck und Salzburg ebenfalls Fiaker. Es handelt sich hier um eine zwittrige gesetzliche Situation. Die Fiakerkonzessionen und die fiakerspezifischen Auflagen (Arbeitszeit pro Pferd z.B.) sind in Landesgesetzen geregelt, aber das Bundestierschutzgesetz legt trotzdem noch gewisse Grundlinien der Haltung und Behandlung der betroffenen Pferde fest, u.a. die Art und Beschaffenheit der Stallungen, Verbot der Anbindehaltung, Verbot der Kellerhaltung etc.. Alle Tierschutzmaterie ist laut Verfassung Bundessache und muss bundesweit geregelt werden. Was noch landesmässig bezüglich Fiaker geregelt ist, darf nicht den Tierschutz betreffen. Die Stadt Wien reformiert deswegen das Fiakergesetz.
2. Effektive Kontrollen
Verstärkte, regelmäßige und unangemeldete Kontrollen der Stallungen, des Gesundheitszustandes der Pferde und der Einsatzfähigkeit der Pferde in der Stadt Wien, der Ausrüstung und des Fahrbetriebs.
3. Relevante Konsequenzen
Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen bzw. bei gesetzlichen Übertretungen müssen ernstzunehmende Sanktionen verhängt werden. (hohe Geldstrafen bzw. im Wiederholungsfall Verlust der Konzession). Die derzeitige bagatellartige Bestrafung ist kein ausreichender Anreiz zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
4. Abschaffung
Langfristig Abschaffung dieser wohl überflüssigsten Form der Tierausbeutung.
Schutzbestimmungen für Pferde
Um den Pferden ein möglichst artgerechtes Leben zu ermöglichen müssen folgende Punkte umgesetzt werden:
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- Beschränkung der Arbeitszeit auf 6 Stunden pro Tag
- Mindestens zwei arbeitsfreie Tage pro Woche
- Pferde in Boxenhaltung müssen täglich FREIEN Auslauf haben
- Pferde dürfen nicht im Dunkeln gehalten werden
- Zwischen den Ausfahrten muss den Pferden Wasser angeboten werden
- Vorkehrungen für Hitze- und Kälteschutz
- Verbot von Maulkörben
- Dämpfung bei Hufbeschlägen
- Auslagerung der Fiakerbetriebe in Parkanlagen (z.B. Schönbrunn oder Prater)
Landwirtschaft
Nutztiere in der Landwirtschaft
Massen- und Intensivtierhaltung
Förderung von tiergerechten Haltungssystemen
Die Förderung von tiergerechteren Haltungssystemen dient als Brücke für die grundsätzliche Abkehr von jeglicher ausbeuterischen bzw. tiermißhandelnden Tiernutzung und soll den schrittweisen Übergang zu tierfreien Alternativen all jener Wertschöpfungsketten erleichtern, die im Moment noch auf ethisch problemtischer Tiernutzung basieren. Keinesfalls darf diese Förderung die Umstellung bremsen und soll daher nur für die Dauer einer realistisch zumutbaren Übergangsfrist zu nachhaltig tierleidfreien Systemen gewährt werden.
Durch den globalen Markt und die bisherige Unmöglichkeit, die vier Grundfreiheiten der EU und des Welthandels durch tierethische Bedenken einzuschränken, entwickelt sich die Tierproduktion stetig zu größeren Einheiten mit noch mehr Technisierung und noch mehr Automatisierung, auf Kosten der betroffenen Tiere. Staatliche Massnahmen zum Gegensteuern sind also notwendig:
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- Verpflichtendes Prüf- und Zulassungsverfahren für tiergerechte Stallsysteme.
- Bindung der Agrarförderungen an eine artgerechte Tierhaltung.
- Kräftige Erhöhung der Frequenz der Tierschutzkontrollen mit Schwerpunkt auf industrielle Tierhaltungsbetriebe.
- Förderung von Bio- und Freilandprojekten.
- Förderung von Forschung an tiergerechteren Haltungsformen.
- Bundesweit einheitliche, strengere Kriterien dafür einen Tierhaltungsbetrieb als BIO-Betrieb bezeichnen zu dürfen.
Langfristig soll die Nutztierwirtschaft so weit wie möglich durch ökonomischere und gesündere Produktwertschöpfungsketten ersetzt werden, die unsere Umwelt und Mitgeschöpfe nachhaltig entlasten. Dieser Prozess muß wohl überlegt und Schrittweise durch politische Maßnahmen gefördert und begleitet werden.
Inhaltsverzeichnis nach Tierarten |
1. Schweine
Die Situation der Schweine in Österreich laut einer repräsentativen Detailstudie von Ende September 2006 zeigt den enormen Handlungsbedarf der Politik. Jährlich werden fast 6 Millionen Schweine in Österreich geschlachtet, zusätzlich gibt es fast 300.000 weibliche und 10.000 männliche Zuchtschweine. Davon leben fast 90% auf Vollspaltenböden, 99% ohne jegliche Stroheinstreu und 72% der Zuchtsauen ununterbrochen im Kastenstand. Nur etwa ein halbes Promille der Schweine sieht in seinem Leben jemals eine Weide. Daher sind folgende Maßnahmen zu setzen:
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- Verbot von Vollspaltenböden
- Verpflichtung von Stroh-Einstreu im Liegebereich
- Verbot von Kastenständen
- Eine Verdreifachung des momentan vorgeschriebenen Platzangebotes (momentan ist für Tiere ab 110 kg nur 1qm vorgeschrieben)
- Verbot von elektrischen Treibern
- Verbot von medikamentöser Behandlung außer nach veterinärmedizinischer Indikation bei Verabreichung durch TierärztInnen
- Schaffung von Aussenklimabereichen
- Verbot der (narkosefreien) Behandlung durch Laien im Bereich der Kastration, Kupierung u.ä.
- Angebot von ausreichend Nestbaumaterial zum Abferkeltermin
2. Rinder
Im Bundestierschutzgesetz 2005 wurde zwar versucht, die Situation der Rinder zu verbessern, allerdings fielen diese Versuche durch die zahllosen Ausnahmen nicht wirklich effektiv aus. Daher ist der entsprechende Teil der 1. Tierhaltungsverordnung wie folgt abzuändern:
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- Verbot der Daueranbindehaltung
- Verbot der Enthornung
- Verbot der Einzelhaltung von Kälbern
- Verbot von Vollspaltenböden bei der Rinderhaltung
- Verpflichtende Stroheinstreuung
- Verbot des elektrischen Kuhtrainers
3. Legehühner
Ab 2009 ist es verboten Legehühner in konventionellen Legebatterien zu halten. Erst ab 2020 werden die ausgestalteten Legebatteriekäfige, also Käfige mit eingezogener Sitzstange, eingelegter Scharrmatte und sogenanntem "Nest" mit Plastikstreiferln und Teflongitter abgeschafft sein.
Doch auch die sogenannte Bodenhaltung von 9 Hühnern pro m² auf 4 Etagen übereinander in einer Halle ist nicht ohne Probleme. Daher sollten folgende Verbesserungen mit angemessener Übergangsfrist zum Tragen kommen:
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- überdachter Aussenbereich im Ausmaß der Hälfte des Stallbereiches
- 5 m² pro 1000 Tiere Staubbad im Aussenscharraum
- Nesteinstreuung durch natürliche Produkte (Dinkel- oder Buchweizenstreu, Heu,...)
- Verbot des Schnabelkupierens
4. Masthühner und Puten
Masthühner und Puten werden in Hallen mit 10.000 - 30.000 Tieren in kürzester Zeit zum Schlachtgewicht gemästet. Bisher gibt es keine EU-weit gültige Richtlinie für ihre Haltung. Folgende Haltungsstandards werden gesetzt:
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- Verbot von Qualzüchtungen
- Verbot von Kürzung des Schnabels und des Zehenendgliedes
- Wöchentlicher Austausch von Stroheinstreuungen
- Verdoppelung des Mindestplatzes pro Tier
5. Hummer und Fische
Hummer und Fische werden zum Teil in den Supermärkten und bei Marktständen lebend zum Verkauf angeboten.
Hummer werden an den Scheren gefesselt und warten in kleinen Becken mit vielen anderen Hummern auf den "Gourmet" der sie mit nach Haus nimmt und in kochendem Wasser tötet.
Fische leben oft in winzig kleinen Becken in schmutzigem Wasser und weisen zum Teil schwere Verletzungen auf.
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- Verbot des Lebendhandels
- stärkere Kontrolle des Handels
- Importverbot fuer Hummer und Hummerprodukte
6. Gänse und Enten
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- Importverbot von Gänse-, und Entenstopfleber und daraus hergestellten Produkten
- Importverbot von Daunen aus Lebendrupf
7. Sonstige Nutztiere
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- Enthornungsverbot bei Ziegen
- Verbot der Käfighaltung von Kaninchen
- Regelmässiger Auslauf auch für Pferde in Boxenhaltung
Umwelt & Energie
Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik
Die MUT-Partei Mensch Umwelt Tierschutz sieht sich aus ihrem ethischen Anspruch heraus in der besonderen Verantwortung für unsere Mit- und Umwelt.
Die Sicherung einer lebenswerten Umwelt für nachfolgende Generationen ist für uns ein Schwerpunkt verantwortungsbewusster Politik!
Daher fordern wir:
- den mittel- und langfristigen, realpolitisch schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kernenergie in Europa. Alternative Energiegewinnung muss deutlich mehr als bisher staatlich gefördert werden. An Alternativen setzen wir auf sämtliche Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne, Wasser, Wind und Biomasse.
- Hauptziel einer Energiepolitik muss die Einsparung beim Energieverbrauch sein. Hierbei sind Förderprogramme für Maßnahmen zu schaffen, die zur Energieeinsparung führen, wie z.B. Wärmedämmung, Brennwertheizungen, sparsamere Motoren und Haushaltsgeräte – eine ökologische Wirtschaftswende ist einzuleiten
- mittelfristig Rückkehr zu einer naturnahen, klein strukturierten und extensiven Landwirtschaft mit "artgerechter" Tierhaltung, sofern letztere ein Bestandteil der Landwirtschaft ist. Damit verbunden wäre gleichzeitig eine Verbesserung von Luft, Boden und Wasser.
- Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden als empfindliche Glieder in der Nahrungskette.
- einen umfassenden Landschaftsschutz zur Rettung und Wiederherstellung der Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten. Wichtig sind z.B. auch bewachsene Grünbrücken, um wild lebende Tiere vor der menschlichen (Auto-) Mobilität zu schützen.
- Schluss mit der Überfischung der Weltmeere und der industriellen Schleppnetzfischerei. Flüsse und Weltmeere sind sensible Ökosysteme und die Grundlage der Lebensräume für Menschen, Tiere und Natur. Unverzüglich und massiv muss gegen die Ölverseuchung vorgegangen werden.Doppelwandtanker (ohne lange Übergangsfristen), höchste Sicherheitsstandards, strengere Kontrollen bezüglich Tauglichkeit von Schiffen und Besatzungen sowie Klärung der Schadenshaftung sind nur einige unserer Forderungen.
- Umweltpolitik und Umweltschutz sind mehr als bisher auf die Verhütung von Umweltschäden zu konzentrieren. Für die Beseitigung von Verschmutzungen hat das Verursacherprinzip zu gelten.
- Ökologisch sinnvoll und anzustreben sind auch Abgaben für die Emission von Schadstoffen in die Atmosphäre und die Gewässer sowie Abgaben für den Flächenverbrauch durch Bebauung
- Maßnahmen zu mehr Müllvermeidung sind zu ergreifen.
- Verlagerung des Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel
- Förderung der Entwicklung und Markteinführung von Niedrigemissions-Fahrzeugen
- Obligatorische Russfilter für Dieselfahrzeuge
- Radarkontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzungen (höhere Geschwindigkeit bedeutet nicht nur gesteigertes Unfallrisiko, sondern auch mehr klimaschädliche Treibhausgase)
- Der Schwerlastverkehr gehört auf die Schienen und auf die Wasserstraßen. Solange der unverhältnismäßig hohe LKW-Verkehr die Straßen und Autobahnen belastet, sollten verstärkt Straßenbenutzungsgebühren erhoben werden
- Der Flugverkehr ist auf ein ökologisch vertretbares Maß zu regulieren; weiters sind Anreize für die Entwicklung von geräusch- und treibhausgasemissionensarmen Flugzeugen zu setzen
- Gentechnik in der Landwirtschaft birgt unkalkulierbare Risiken. Ein Anbauverbot gentechnisch manipulierter Pflanzen und Organismen, deren Auswirkungen und Risiken für das Ökosystem nicht geklärt sind, ist Gebot der Stunde.

