Start des "Tierschutzprozesses" - Tierrechtspartei fordert ein faires, menschenrechtskonformes Verfahren

2010-03-04

Österreichs Ruf als solider demokratischer Rechtsstaat darf nicht beschädigt werden

Seit 4. März 2010 findet in Österreich der umstrittene Tierschutzprozess statt. Fast zwei Jahre nach der Verhaftung von 10 Tierschützern am 21.Mai 2008, die unter beträchtlich fragwürdigen Umständen über drei Monate in Untersuchungshaft saßen, findet jetzt ein Strafprozess gegen 13 Personen statt, denen Delikte im Zusammenhang mit Tierschutzkriminalität vorgeworfen werden, einigen davon ausschließlich das höchst umstrittene Delikt der „Kriminellen Organisation“, in der Systematik der strafrechtlichen Paragraphen erfasst vom § 278a.

Schon in einer der ausführlichen Stellungnahmen 2008 ( http://www.abitec.at/cms/trp.nsf/0/94C0B0FFBEF7DFEFC125746B0030EB09?OpenDocument ) forderte die Tierrechtspartei Mensch-Umwelt-Tierschutz vehement Gerichte und Strafverfolgungsbehörden dazu auf, die in der Menschenrechtskonvention völker- und verfassungsrechtlich verankerten Rechte zu achten, insbesondere dem Prinzip des Fairen Verfahrens Rechnung zu tragen, das Prinzip der Unschuldsvermutung zu beherzigen statt es auf den Kopf zu stellen, Tendenzen zur Umkehr der Beweislast hintanzuhalten usf..

Die Tierrechtspartei appelliert aus Anlass des jetzt angelaufenen Prozesses an die Justiz, das Verfahren nicht unter dem Aspekt des Organisations- bzw. Mafiaparagraphen §278a zu führen, sondern stattdessen konkrete Vorwürfe und die angeblich verübten Straftaten in den Vordergrund zu rücken, für die dann der jeweilige Beweis vollumfänglich gerichtlich und in einer einem modernen Rechtsstaat angemessenen und würdigen Weise zu erbringen ist. Ein Aufhängen des Prozesses am „Mafiaparagraphen“ §278a rückt nicht nur den laufenden Prozess an sich, sondern auch alle bisherigen Maßnahmen von Exekutive, Strafverfolgungsbehörden und Justiz in ein schiefes Licht und könnte dem Ruf und Renomee von Polizei, Justiz und Rechtssystem auf längere Frist Schaden zufügen, der Glaube an den intakten Rechtsstaat droht nachhaltig und massiv erschüttert zu werden.

Es geht nicht an, dass sämtliche ungeklärte Straftaten im Zusammenhang mit Tierschutz der letzten Jahrzehnte quasi in einen Topf geworfen und im Rahmen eines abenteuerlichen juristischen Konstrukts Individuen zugeschrieben werden, deren konkreter Beitrag zur Verübung der inkriminierten Straftaten dann völlig ungeklärt und unbewiesen bleibt.

Eines der wichtigsten und elementarsten rechtsstaatlichen, strafprozessualen und menschenrechtlichen Prinzipien läuft dabei Gefahr, unterlaufen oder gar in sein Gegenteil verkehrt zu werden: das - bislang für selbstverständlich gehaltene, mittlerweile aber offenbar akut zur Disposition einer gewissen staatsjuristischen Willkür stehende - Prinzip der Unschuldsvermutung.

Insbesondere diese Vorgangsweise ist es, die innerhalb der Zivilgesellschaft, aber auch in einer breiten Öffentlichkeit, für große Besorgnis und Verunsicherung sowie für beträchtliche Irritationen gesorgt hat – bei immer mehr zivilgesellschaftlich Bewegten geht mittlerweile die schiere Angst um angesichts dieses undurchsichtigen und nicht nachvollziehbaren Vorgehens.

Menschen, Individuen, Einzelinitiativen wie auch NGOs, die sich selbstlos, oftmals geradezu aufopfernd, friedfertig und auf dem Boden des Rechts für die Schwächeren, Benachteiligten, Notleidenden und Hilfsbedürftigen einsetzen und damit so etwas wie das zivilgesellschaftliche und soziale Rückgrat der Gesellschaft bilden, dürfen keinesfalls in diesem ihrem ebenso essentiellen wie legitimen friedlichen Engagement gehemmt, verunsichert oder gar kriminalisierbar gemacht und gehalten werden.

Rechtssicherheit für ethisches und soziales Engagement ist so etwas wie die selbstverständliche demokratisch-rechtsstaatliche Vorraussetzung für eine fruchtbare Zivilgesellschaft, für ein funktionierendes Gemeinwesen auf dem Boden von Humanität, sozialem Ausgleich und Menschenrecht und damit ganz unverzichtbar und entscheidend für den sozialen und gesellschaftspolitischem Fortschritt und für ein gedeihliches und harmonisches Miteinander.

Eine vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gesetzeslage sowie in den Methoden von Justiz und Strafverfolgungsbehörden aber ist die Basis dieser Rechtssicherheit.

Wollen die Machthabenden tatsächlich die Einschüchterung und damit Schädigung dieses wichtigen und sensiblen sozialen Wirkungsgeflechts der Zivilgesellschaft bewirken?

Die TRP appelliert an alle VerantwortungsträgerInnen, in diesem Sinne und auch in dem der Beschuldigten wie auch einer kritischen Öffentlichkeit für ein absolut faires und rechtskonformes Verfahren zu sorgen und damit der zunehmend um sich greifenden Verunsicherung und Einschüchterung der Zivilgesellschaft und engagierter BürgerInnen den Nährboden zu entziehen.

Das Vertrauen und der Glaube an den Rechtsstaat und an eine funktionierende Demokratie stehen auf dem Spiel.

Die Tierrechtspartei fordert eine rechtsstaatskonforme und demokratieverträgliche Reform bzw. Neufassung der § 278 ff. StGB, auch in ihren aktuellen Erweiterungs- und Novellierungsentwürfen. Es geht nicht an, dass ein "(Anti)Mafiaparagraph" zu einem "Generalverdachtsparagraphen" gegen friedliche NGOs und andere ProponentInnen der Zivilgesellschaft umfunktioniert wird und ausartet.

Einmal mehr bekräftigt die Tierrechtspartei Mensch-Umwelt-Tierschutz auch ihre Forderung nach einer „SOKO Tierleid“ bzw. „SOKO Tierschutzvollzug“. Die TRP möchte der heimischen Justiz und Exekutive dringend ans Herz legen,  eine polizeiliche Sonderkommission zur Bekämpfung der Tiermisshandlungskriminalität ins Leben zu rufen. Die Behörden sind aufgerufen, Vollzug und Kontrolle der Tierschutzgesetze auf einem modernen, rechtsstaatlich einwandfreien Niveau durchzuführen und zu organisieren. Verstöße gegen geltende Gesetzeslagen im Tierschutz, wie sie heute in Österreich an der Tagesordnung stehen, müssen durch regelmäßige und flächendeckende Kontrollen aufgedeckt und anschließend konsequent und nach dem Buchstaben des Gesetzes geahndet werden.

Damit wäre nicht nur dem legitimen Schutzanspruch der (Nutz)tiere sowie dem fundamentalen Interesse der BürgerInnnen unseres Staates an einem menschen- und tierwürdigen Umgang mit unseren Mitlebewesen genüge getan, sondern auch die schiefe Optik vermieden, die heute die Vorgehensweise von Polizei und Justiz einseitig und parteiisch auf Seite derer erscheinen lässt, die ausschließlich ein Interesse an einer regellosen, ethikfernen Nutzung der Tiere und am Aufrechterhalten des Status Quo in der Massen- und Intensivtierhaltung und ihren zahllosen Gesetzwidrigkeiten, Gesetzesbrüchen und systeminhärenten Missständen haben.

 

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