Start des "Tierschutzprozesses" - Tierrechtspartei fordert ein faires, menschenrechtskonformes Verfahren
2010-03-04
Österreichs Ruf als solider demokratischer Rechtsstaat darf nicht beschädigt werden
Seit
4. März 2010 findet in Österreich der umstrittene
Tierschutzprozess statt. Fast zwei Jahre nach der Verhaftung von 10
Tierschützern am 21.Mai 2008, die unter beträchtlich
fragwürdigen Umständen über drei Monate in
Untersuchungshaft saßen, findet jetzt ein Strafprozess gegen 13
Personen statt, denen Delikte im Zusammenhang mit
Tierschutzkriminalität vorgeworfen werden, einigen davon
ausschließlich das höchst umstrittene Delikt der
„Kriminellen Organisation“, in der Systematik der
strafrechtlichen Paragraphen erfasst vom § 278a.
Schon
in einer der ausführlichen Stellungnahmen 2008 (
http://www.abitec.at/cms/trp.nsf/0/94C0B0FFBEF7DFEFC125746B0030EB09?OpenDocument
) forderte die Tierrechtspartei Mensch-Umwelt-Tierschutz vehement
Gerichte und Strafverfolgungsbehörden dazu auf, die in der
Menschenrechtskonvention völker- und verfassungsrechtlich
verankerten Rechte zu achten, insbesondere dem Prinzip des Fairen
Verfahrens Rechnung zu tragen, das Prinzip der Unschuldsvermutung zu
beherzigen statt es auf den Kopf zu stellen, Tendenzen zur Umkehr der
Beweislast hintanzuhalten usf..
Die
Tierrechtspartei appelliert aus Anlass des jetzt angelaufenen
Prozesses an die Justiz, das Verfahren nicht unter dem Aspekt des
Organisations- bzw. Mafiaparagraphen §278a zu führen,
sondern stattdessen konkrete Vorwürfe und die angeblich verübten
Straftaten in den Vordergrund zu rücken, für die dann der
jeweilige Beweis vollumfänglich gerichtlich und in einer einem
modernen Rechtsstaat angemessenen und würdigen Weise zu
erbringen ist. Ein Aufhängen des Prozesses am „Mafiaparagraphen“
§278a rückt nicht nur den laufenden Prozess an sich,
sondern auch alle bisherigen Maßnahmen von Exekutive,
Strafverfolgungsbehörden und Justiz in ein schiefes Licht und
könnte dem Ruf und Renomee von Polizei, Justiz und Rechtssystem
auf längere Frist Schaden zufügen, der Glaube an den
intakten Rechtsstaat droht nachhaltig und massiv erschüttert zu
werden.
Es
geht nicht an, dass sämtliche ungeklärte Straftaten im
Zusammenhang mit Tierschutz der letzten Jahrzehnte quasi in einen
Topf geworfen und im Rahmen eines abenteuerlichen juristischen
Konstrukts Individuen zugeschrieben werden, deren konkreter Beitrag
zur Verübung der inkriminierten Straftaten dann völlig
ungeklärt und unbewiesen bleibt.
Eines der wichtigsten und elementarsten rechtsstaatlichen, strafprozessualen und menschenrechtlichen Prinzipien läuft dabei Gefahr, unterlaufen oder gar in sein Gegenteil verkehrt zu werden: das - bislang für selbstverständlich gehaltene, mittlerweile aber offenbar akut zur Disposition einer gewissen staatsjuristischen Willkür stehende - Prinzip der Unschuldsvermutung.
Insbesondere
diese Vorgangsweise ist es, die innerhalb der Zivilgesellschaft, aber
auch in einer breiten Öffentlichkeit, für große
Besorgnis und Verunsicherung sowie für beträchtliche
Irritationen gesorgt hat – bei immer mehr zivilgesellschaftlich
Bewegten geht mittlerweile die schiere Angst um angesichts dieses
undurchsichtigen und nicht nachvollziehbaren Vorgehens.
Menschen,
Individuen, Einzelinitiativen wie auch NGOs, die sich selbstlos,
oftmals geradezu aufopfernd, friedfertig und auf dem Boden des Rechts
für die Schwächeren, Benachteiligten, Notleidenden und
Hilfsbedürftigen einsetzen und damit so etwas wie das
zivilgesellschaftliche und soziale Rückgrat der Gesellschaft
bilden, dürfen keinesfalls in diesem ihrem ebenso essentiellen
wie legitimen friedlichen Engagement gehemmt, verunsichert oder gar
kriminalisierbar gemacht und gehalten werden.
Rechtssicherheit
für ethisches und soziales Engagement ist so etwas wie die
selbstverständliche demokratisch-rechtsstaatliche Vorraussetzung
für eine fruchtbare Zivilgesellschaft, für ein
funktionierendes Gemeinwesen auf dem Boden von Humanität,
sozialem Ausgleich und Menschenrecht und damit ganz unverzichtbar und
entscheidend für den sozialen und gesellschaftspolitischem
Fortschritt und für ein gedeihliches und harmonisches
Miteinander.
Eine vollständige Transparenz und
Nachvollziehbarkeit der Gesetzeslage sowie in den Methoden von Justiz
und Strafverfolgungsbehörden aber ist die Basis dieser
Rechtssicherheit.
Wollen die Machthabenden tatsächlich
die Einschüchterung und damit Schädigung dieses wichtigen
und sensiblen sozialen Wirkungsgeflechts der Zivilgesellschaft
bewirken?
Die TRP appelliert an alle
VerantwortungsträgerInnen, in diesem Sinne und auch in dem der
Beschuldigten wie auch einer kritischen Öffentlichkeit für
ein absolut faires und rechtskonformes Verfahren zu sorgen und damit
der zunehmend um sich greifenden Verunsicherung und Einschüchterung
der Zivilgesellschaft und engagierter BürgerInnen den Nährboden
zu entziehen.
Das Vertrauen und der Glaube an den Rechtsstaat
und an eine funktionierende Demokratie stehen auf dem Spiel.
Die
Tierrechtspartei fordert eine rechtsstaatskonforme und
demokratieverträgliche Reform bzw. Neufassung der § 278 ff. StGB, auch in
ihren aktuellen Erweiterungs- und Novellierungsentwürfen. Es
geht nicht an, dass ein "(Anti)Mafiaparagraph" zu einem
"Generalverdachtsparagraphen" gegen friedliche NGOs und
andere ProponentInnen der Zivilgesellschaft umfunktioniert wird und
ausartet.
Einmal mehr bekräftigt die Tierrechtspartei
Mensch-Umwelt-Tierschutz auch ihre Forderung nach einer „SOKO
Tierleid“ bzw. „SOKO Tierschutzvollzug“. Die TRP möchte
der heimischen Justiz und Exekutive dringend ans Herz legen,
eine polizeiliche Sonderkommission zur Bekämpfung der
Tiermisshandlungskriminalität ins Leben zu rufen. Die Behörden
sind aufgerufen, Vollzug und Kontrolle der Tierschutzgesetze auf
einem modernen, rechtsstaatlich einwandfreien Niveau durchzuführen
und zu organisieren. Verstöße gegen geltende Gesetzeslagen
im Tierschutz, wie sie heute in Österreich an der Tagesordnung
stehen, müssen durch regelmäßige und flächendeckende
Kontrollen aufgedeckt und anschließend konsequent und nach dem
Buchstaben des Gesetzes geahndet werden.
Damit wäre nicht nur
dem legitimen Schutzanspruch der (Nutz)tiere sowie dem fundamentalen
Interesse der BürgerInnnen unseres Staates an einem menschen-
und tierwürdigen Umgang mit unseren Mitlebewesen genüge
getan, sondern auch die schiefe Optik vermieden, die heute die
Vorgehensweise von Polizei und Justiz einseitig und parteiisch auf
Seite derer erscheinen lässt, die ausschließlich ein
Interesse an einer regellosen, ethikfernen Nutzung der Tiere und am
Aufrechterhalten des Status Quo in der Massen- und
Intensivtierhaltung und ihren zahllosen Gesetzwidrigkeiten,
Gesetzesbrüchen und systeminhärenten Missständen
haben.

