Kaninchen zurück in den Käfig! - Attacke auf das Bundestierschutzgesetz
2010-04-11
Neuinterpretation der Kaninchenverordnung soll mühsam erlangte Verbesserungen im Tierschutzgesetz revidieren
Im Jahr 2007 konnten österreichische Tierschutz- und Tierrechts-NGOs erreichen, dass ein Haltungsverbot von Kaninchen zur Fleischproduktion in Käfigen im Gesetz festgeschrieben wurde. Ab 2012 - also nach einer 5 jährigen Übergangsfrist - sollte in Österreich kein Kaninchen mehr im Käfig leben müssen!
Doch das Gesundheitsministerium will nun dieses an sich fortschrittliche Verbot umgehen. In einem jetzt zur Begutachtung anstehenden Entwurf zu einer Verordnung zur Haltung von Kaninchen wird dieses Verbot nämlich neu „interpretiert“:
- es soll nicht für die ersten 35 Tage des nur ca. 70-tägigen Lebens von Mastkaninchen gelten
- es soll nur für jene Kaninchen gelten, deren Fleisch nicht für den Eigenbedarf verwendet sondern verkauft wird
- es soll nicht für die Zuchttiere, also für die Väter und Mütter der Mastkaninchen, die in Einzelkäfigen bleiben sollen, gelten
„Dies ist der erste konkrete Vorstoß zur Verschlechterung der tierschutzgesetzlichen Situation der Nutztiere in Österreich in einer ganzen Serie alarmierender geplanter Attacken zur Verschlechterung des Bundestierschutzgesetzes von Seiten der Massentierhalterlobby und Ihrer willigen politischen Handlanger.“, kommentiert TRP-Obmann Ralph Chaloupek.
Neben den gravierenden Verschlechterungen bei den Kaninchen will man im weiteren Verlauf dieser von der Intensivtierhalterlobby ausgehenden Tierschutzgesetzesverschlechterungskampagne 50% höhere Besatzdichten beim Mastgeflügel, längere Übergangsfristen für die reduzierte Kastenstandnutzung von Schweinen und für das Anbindehaltungsverbot von Milchkühen, sowie 10% verringerte Mindesthaltungsbedingungen bei allen Nutztieren.
„Alle TierfreundInnen und Tierschutzorganisationen sind dringend aufgerufen, Einspruch gegen dieses indiskutable Vorgehen des „Gesundheits- und Tierschutzministers“ Alois Stöger zu erheben. Zeigen wir dem Minister, dass die Entwicklung im Tierschutz nur nach vorne und in Richtung positiver Reformen und Verbesserungen verlaufen kann und nicht zurück in längst überwunden geglaubte Zeiten, als der Stellenwert der Tiere in unserer Gesellschaft und unserem Staat noch ein wesentlich geringerer war. Tierschutz und ethische Entwicklung müssen eine „One way road“, eine Einbahnstraße in Richtung Fortschritt, in Richtung ethische und gesetzliche Verbesserung und Verfeinerung der Situation der Tiere wie auch aller anderen leidensfähigen Lebewesen auf unserer Welt sein!“, so der Obmann der Tierrechtspartei Mensch-Umwelt-Tierschutz Ralph Chaloupek.

